Ewa Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Versorger nicht mehr liefern kann. Kunden in der Ersatzversorgung können jederzeit den Energielieferanten wechseln. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach Lieferbeginn und geht bei weniger als 10.000 kWh/Jahr in die Grundversorgung über. Bei mehr als 10.000 kWh/Jahr erfolgt die Abmeldung beim Netzbetreiber.
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden erfolgt auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung– StromGVV), sowie der Ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.


