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Ummeldung bei Umzug

Ich ziehe um, was ist zu tun?

  1. Besuchen Sie uns einfach oder melden Sie sich schriftlich. Zur An- oder Abmeldung benötigen wir eine Kopie Ihres Übergabe- bzw. Abnahmeprotokolls. Falls Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben haben, benötigen wir zusätzlich Ihren Kaufvertrag.
  2. Wir bearbeiten Ihre An- oder Abmeldung (in der Regel zwischen 3-4 Wochen)
  3. Sie erhalten Ihr Begrüßungsschreiben oder Ihre Schlussrechnung von der Ewa zum An- oder Abmeldedatum

 

Der Wechsel zur Ewa

Wie kann ich zur Ewa wechseln?

  1. Besuchen Sie uns doch einfach oder melden Sie sich schriftlich. Für den Wechsel benötigen wir eine Kopie der letzten Abrechnung Ihres momentanen Versorgers, bzw. Ihre alte Kundennummer, Zählernummer, Ihren Zählerstand zum Wechsel und den Namen Ihres Versorgers.
  2. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem alten Versorger! Wenn Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen möchten und kurzfristig kündigen müssen, empfehlen wir Ihnen, selbst bei Ihrem bisherigen Energieversorger zu kündigen.
  3. Wir bearbeiten Ihre Anmeldung (in der Regel zwischen 2-3 Wochen)
  4. Sie erhalten Ihr Begrüßungsscheiben von der Ewa mit Wechseldatum.


Bemerkungen zum Lieferantenwechsel:
Eine Energieversorgungslücke kann durch einen Wechsel nicht entstehen. Für die Übergangszeit besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Sie mit Energie zu versorgen.
Der Wechsel ist kostenfrei.

Eventuell können wir Sie nicht zum Wunschtermin beliefern; ein Grund dafür kann Ihre aktuelle Vertragslaufzeit sein. In der Regel kündigen wir Versorgungsverträge dann immer zum nächstmöglichen Termin.

Informationen zu den Tarifen

Was bezahle ich für meinen Verbrauch bei der Ewa?

Wir bieten mehrere Tarife für Strom und Gas an. Um den für Sie günstigsten Tarif zu finden, nutzen Sie einfach unseren Preisrechner oder kontaktieren Sie uns. Hier finden Sie unseren Rechner (Startseite)

Was ist die Grundversorgung?

Grundversorger ist der Energieanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt. Der Netzbetreiber ermittelt diesen alle drei Jahre. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen sogenannten Grundversorgungstarif für Haushaltkunden (Jahresverbrauch kleiner als 10.000 kWh) anzubieten.

Was sind Grund- und Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben etc.
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Abrechnungspreis, Grundgebühr des Netzbetreibers etc.

Wie hoch ist mein Jahresverbrauch?

Am besten orientieren Sie sich bei der Ermittlung Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs an Ihrer Vorjahresabrechnung. Sofern das nicht möglich ist, helfen diese Richtwerte:

Strom

Haushaltsgröße     kWh/Jahr
1 Person   ca. 1.500
2 Personen   ca. 2.700
3 Personen   ca. 3.000
4 Personen   ca. 3.500


Gas

Haushaltsgröße     kWh/Jahr
1 Person   ca. 7.000
2 Personen   ca. 15.000
3 Personen   ca. 26.000
4 Personen   ca. 42.000

Preisgarantie – was genau bedeutet das?

Wenn Sie ein Ewa-Produkt mit Preisgarantie wählen, werden wir während des garantierten Zeitraums keine Preisanpassung vornehmen. Ausgenommen sind gesetzlich bedingte Preisänderungen (z. B. Strom- oder Umsatzsteuer), die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens weitergegeben werden – wir sind dann berechtigt, Preisanpassungen nach oben oder auch nach unten durchzuführen.

Welche Kündigungsfrist hat mein Sondervertrag?

Die Kündigungsfrist Ihres Vertrags richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Produkt (siehe AGB im Auftrag). Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter 03447 866 444 an oder besuchen Sie uns in der Kundenbetreuung: Franz-Mehring-Str. 6 in 04600 Altenburg.

Über die Abschläge

Was ist ein Abschlag?

Der Abschlag ist eine monatliche Zahlung auf die Jahresverbrauchsabrechnung.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Bestandskunde:
Die Höhe Ihres Abschlags berechnet sich auf Basis Ihres Energieverbrauchs und kann in Abhängigkeit von Lieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als 12 Monate beliefert werden.
Auch das Wetter beeinflusst die Abschlagshöhe. So kann beispielsweise der Abschlag bei Gas bei Belieferungsbeginn im Herbst und erster Abrechnung im Frühling über dem im Tarifrechner kalkulierten Abschlag liegen. Dies liegt daran, dass im Winter das meiste Gas verbraucht wird.

Neukunde:
Um Ihren monatlichen Abschlag berechnen zu können, benötigen wir Ihren Jahresverbrauch. Diesen teilen Sie uns einfach in Ihrem Strom- bzw. Gasauftrag mit. Sie finden Ihren aktuellen Jahresverbrauch zum Beispiel auf Ihrer letzten Stromrechnung.

Kann ich die Höhe meiner Abschlagsbeträge ändern?

Mit Meldung des Zählerstandes (mindestens 3 Monate nach Neueinzug / Jahresrechnung) überprüfen wir für Sie gerne die Höhe Ihres Abschlags. Falls Ihr Verbrauch gesunken oder gestiegen ist, passen wir diesen gern für Sie an. Eine Anpassung ist einmal im Jahr kostenfrei.

Werden meine Abschlagsbeträge bei Preisänderungen sofort angepasst?

Nein. Erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt die nächste automatische Anpassung Ihres Abschlags. Wenn Sie Ihren Abschlag vorher schon anpassen möchten, nehmen wir gern Ihren telefonisch, schriftlich oder persönlich erteilten Auftrag entgegen.

Wann bezahle ich meinen Abschlag?

Mit dem Begrüßungsschreiben oder Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie Ihren Abschlagsplan. Die Fälligkeit der Abschlagszahlungen sind diesem Schreiben zu entnehmen.

Kann die Ewa mit mir auch einen anderen Zahlungstermin vereinbaren?

Nein. Eine Verschiebung der Abschlagstermine ist leider nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine individuellen Zahlungsterminwünsche akzeptieren können.
Natürlich können Sie Ihre Abschläge vorzeitig an die Ewa leisten (Barzahlung, Überweisung, Dauerauftrag). Bitte beachten Sie, dass wir zum Ende des Monats einen Zahlungseingang verbuchen können und Sie den Zahlungstermin einhalten.

Wie kann ich einen Anschluss anmelden/ neu setzen?

Wie bekomme ich einen Netzanschluss?

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte 2-fach, jeweils mit Originalunterschrift, in unserem Kundenzentrum ein: Ewa Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH, Herr Puschkarski, Franz-Mehring-Straße 6. Oder Sie melden sich telefonisch unter 866-231.

Wie funktionieren Fertigmeldung, Inbetriebsetzung, Zählereinbau?

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte bei uns ein: der Ewa Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH, Bereich Zählerwesen, Franz-Mehring-Straße 6. Oder Sie melden sich telefonisch bei:
Ansprechpartner Strom Herr Groneberg, Tel. 866-233
Ansprechpartner Gas Frau Salomo, Tel. 866-234
Anträge:
https://netze.ewa-altenburg.de/formulare/

Rund um die Ablesung

Wer liest meinen Zähler ab?

Die Ablesung Ihres Zählers nimmt Ihr Netzbetreiber vor – entweder persönlich vor Ort oder Sie erhalten eine Karte zur Selbstablesung. Tragen Sie einfach Ihren aktuellen Zählerstand ein und übermitteln Sie ihn wie angegeben. Ist eine Ablesung nicht möglich, schätzt der Netzbetreiber Ihren Zählerstand.
Natürlich können Sie uns Ihren Zählerstand jederzeit mitteilen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns den Zählerstand zu übermitteln:

Telefon: 03447 866-444
Telefax: 03447 866-159

Online über unser Zählerstandsformular (Startseite)
E-Mail: ewa@ewa-altenburg.de

In einigen Fällen, z.B. bei Versorgerwechsel, bitten wir Sie darum, uns den Zählerstand mitzuteilen.

Wo finde ich meinen Zähler und die Zählernummer?

Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, befindet er sich in der Regel im Keller oder Treppenhaus. Bei Fragen zum Standort des Zählers fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Zählernummer ist auf der Vorderseite des Zählers, in Ihren Vertragsgrundlagen oder in Ihrer letzten Rechnung aufgeführt.

Wie lese ich meinen Stromzähler richtig ab?

Jeder Stromzähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer (gelbe Umrandung) Ihres Stromzählers finden Sie unterhalb oder oberhalb der Drehscheibe.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie einfach Ihre letzte Stromrechnung zur Hand. Dort ist die Zählernummer ebenfalls angegeben.
Zählerstand ablesen:
An Ihrem Stromzähler finden Sie ein Rollen-Zählwerk mit einer Zahlenkombination, die den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) anzeigt (blaue Umrandung). Bitte lesen Sie die Zahlen nur bis zur Kommastelle (Nach-Kommastelle = roter Bereich) ab.

Keine Sorge: Der Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an, denn der Zähler wird nie zurückgesetzt. Um herauszufinden, wie viel Strom Sie in den letzten zwölf Monaten verbraucht haben, vergleichen Sie den aktuellen Zählerstand mit dem Stand vor einem Jahr – diesen finden Sie auf ihrer letzten Stromrechnung.

Wie lese ich meinen Gaszähler richtig ab?

Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer Ihres Gaszählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich meistens im oberen Bereich des Zählers (blaue Umrandung).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie einfach Ihre letzte Gasrechnung zur Hand. Dort ist die Zählernummer ebenfalls angegeben.
Zählerstand ablesen:
An Ihrem Gaszähler finden Sie ein Rollen-Zählwerk mit einer Zahlenkombination, die den aktuellen Gaszählerstand anzeigt (gelbe Umrandung).

Keine Sorge: Der Zählerstand zeigt nicht Ihren aktuellen Jahresverbrauch an, denn der Zähler wird nie zurückgesetzt. Um herauszufinden, wie viel Erdgas Sie in den letzten zwölf Monaten verbraucht haben, vergleichen Sie den aktuellen Zählerstand mit dem Stand vor einem Jahr – diesen finden Sie auf ihrer letzten Erdgasrechnung.

Über die Rechnungslegung

Wann kommt meine Rechnung von der Ewa?

Ihre Jahresrechnung kommt, unabhängig vom Lieferbeginn, immer Mitte Januar des Folgejahres. Ihre Schlussrechnung wird bearbeitet, sobald die Abmeldung mit Abnahmeprotokoll bei uns eingetroffen ist.

An meinem Gaszähler lese ich in m³ ab, auf der Rechnung stehen aber kWh?

Die Messung der gelieferten Gasmenge erfolgt in Kubikmetern. Ihren Verbrauch können wir aber nicht in Kubikmeter abrechnen, da es ein Volumen und kein Energiegehalt des Gases ist. Deshalb rechnen wir in kWh ab. Bei der Umrechnung von Gasvolumen in Energie müssen die Einflüsse von Druck und Temperatur sowie Schwankungen in der Zusammensetzung des Gases beachtet werden. Diese Daten erhalten wir vom zuständigen Netzbetreiber. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden wird nach den Vorschriften des DVGW Arbeitsblattes G 685 „Gasabrechnung“ durchgeführt.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Was ist das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll gemäß seinem Zweck (§ 1 Abs. 1) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien fördern. Deutschland nimmt weltweit eine Vorreiterrolle ein und fordert mit dem EEG einen Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch von mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020.

Was ist das KWK-G?

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) soll ein Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent geleistet werden.
Das KWK-G regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Öl oder Abfall sowie die Förderung bestimmter KWK-Anlagen, die einen gesetzlich festgeschriebenen Zuschlag auf den zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber vereinbarten Preis erhalten.
Von Kraft-Wärme-Kopplung spricht man, wenn in einer Anlage gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt werden. Diese Art der Erzeugung ist besonders umweltschonend und trägt zum Klimaschutz bei.

Was ist die § 19 StromNEV?

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Statt einer Verminderung der Netzentgelte konnten stromintensive Industriebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine vollständige Befreiung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben entgangene Erlöse aufgrund der Gewährung von individuellen Netzentgelten untereinander auszugleichen. Dies erfolgt als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV), die seit 01.01.2012 anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt wird. Die Höhe der in Rechnung gestellten Umlage ist dabei abhängig vom jeweiligen Jahresverbrauch.

Was ist die Offshore-Haftungsumlage?

Die Umlage dient zur Begrenzung des Risikos für Betreiber von Hochsee-Windkraftanlagen (sogenannte Offshore-Anlagen) und damit der Beschleunigung des Ausbaus dieser erneuerbaren Energiequelle. Das Risiko ergibt sich z. B. durch nicht rechtzeitig fertiggestellte Stromnetze, so dass die bereits betriebsbereiten Windkraftanlagen nicht angeschlossen werden können. Dies hat zur Folge, dass der erzeugte Strom nicht eingespeist werden kann und die Betreiber damit auch keine Vergütung dafür erhalten. Der Netzbetreiber kann gemäß § 17 f EnWG diese Entschädigungskosten als Umlage in die Netzrechnung aufnehmen.
Um die Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent je Kilowattstunde netto begrenzt.
Die Offshore-Haftungsumlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und auf alle Stromkunden umgelegt.

Was ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten?

Die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen Industrieanlagen bzw. stromintensive Produktionsprozesse, insbesondere in der verarbeitenden Industrie, kurzfristig abgeschaltet bzw. gedrosselt werden können. Dies dient der Stabilisierung der Übertragungsnetze und der Förderung der Versorgungssicherheit.
Anbieter von abschaltbaren Lasten erhalten für den vereinbarten Zeitraum ein Bereitstellungsentgelt (Leistungspreis). Darüber hinaus wird für die tatsächliche Drosselung oder Abschaltung der Produktion ein Arbeitspreis für die abgeschaltete Leistung gezahlt.
Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach dieser Verordnung verpflichtet, ihre Aufwendungen und Zahlungen untereinander auszugleichen. Dabei soll der Umlagemechanismus des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G) Anwendung finden.

Was ist die Stromsteuer?

Beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

Was sind Konzessionsabgaben und Konzessionsverträge?

Beinhaltet die Kosten für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Stromleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt leiten wir an die Kommune weiter.

Was ist die Netznutzung?

Beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Was ist die Energiesteuer?

Sie beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Diese sollen die Energie maßvoll verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

Was sind Konzessionsabgabe und Konzessionsvertrag?

Sie beinhalten die Kosten für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Erdgasleitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt leiten wir an die Kommune weiter.

Was ist die Netznutzung?

Die Netznutzungsgebühr ist das Entgelt für die Pflege und Instandhaltung des Gasnetzes. Diese Entgelte leiten wir an den Netzbetreiber weiter.


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gern.

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