Die Bundesregierung hat ab 1. Januar 2021 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erlassen. Dies sieht vor, dass zusätzlich jährliche Entgelte für Prozesse bei denen CO2 ausgestoßen wird zu entrichten sind. Wir als Energieversorger sind verpflichtet, CO2-Zertifikate für Wärmeerzeugungsanlagen zu erwerben und diese Entgelte an Sie weiter zu berechnen. Diese Abgabe soll für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden. Zu Ihrer Information der nachfolgende Kurzfilm:
Wir bieten Ihnen Strom- und Gastarife, die zu Ihnen passen.
Neben umweltfreundlichen Ideen für Ihre Heizung gehen wir auch in Sachen Elektromobilität voran.
Sie können in unseren Tiefgaragen und Parkplätzen sorgenfrei parken.
Ihre Freizeit können Sie in unserem Hallenbad oder dem Freibad verbringen.
Öffnungszeiten Kundenzentrum
Montag | 09.00 - 16.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 - 18.00 Uhr | |
Mittwoch | 09.00 - 16.00 Uhr | |
Donnerstag | 09.00 - 16.00 Uhr | |
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Öffnungszeiten Kasse
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24 h-Entstörungsdienst
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Ab 16. Dezember 2020: Ewa-Kundenservice einschließlich Kasse geschlossen
Die Mitarbeiterinnen im Ewa-Kundenservice sind ab sofort nur noch telefonisch unter 03447 866-444 zu erreichen. Viele Sachverhalte lassen sich einfach und schnell am Telefon klären. Natürlich sind wir auch per E-Mail ewa@ewa-altenburg.de oder Fax 03447 866-109 erreichbar.
Auch der Bereich Kasse ist geschlossen. Einzige Ausnahme: Kunden mit Vorkassenzähler werden unter strengen Vorsichtsmaßnahmen bedient. Dazu muss vorab unter Telefon: 03447 866-196 ein Termin zum Aufladen des Zählers vereinbart werden.
Mit diesen Maßnahmen schützen wir unsere Kundinnen und Kunden sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.