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Neue Gasumlagen ab 1. Oktober 2022

Ewa informiert über eine Preisanpassung beim Erdgas zum 1. Oktober 2022

Aufgrund der aktuellen Situation erreichen uns gerade sehr viele Anrufe. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es daher aktuell etwas länger dauern kann, bis wir Ihren Anruf persönlich entgegen nehmen können.

Die von der Bundesregierung zum 1. Oktober angekündigte Gasbeschaffungsumlage ist hinfällig. 

Wir hatten unsere Gas-Kunden fristgerecht auf die Preissteigerungen ab 1. Oktober 2022 vorbereitet. Die Ereignisse überschlagen sich: zwei Tage vor erstmaliger Anwendung der Gasbeschaffungsumlage am 1. Oktober 2022 hat sich die Bundesregierung auf deren Abschaffung geeinigt!

Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH wird die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage in vollem Umfang berücksichtigen. Damit reduziert sich für die betroffenen Kunden der Ewa der Gaspreis um netto 2,419 ct/kWh. Eine zusätzliche Entlastung bietet die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent, die automatisch bei Rechnungslegung berücksichtigt wird.

Die neu eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh (netto) bleiben bestehen.

Was sind die neuen Umlagen?

Wie bereits in den Medien berichtet, hat Russland die Gasexporte u.a. nach Deutschland in den vergangenen Wochen und Monaten immer weiter gedrosselt. Infolgedessen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.

Zur Stabilisierung der Lage der Gasversorgung hat die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Einführung der Gasbeschaffungsumlage auf Basis des §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und der Gasspeicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, die sich ab dem 1. Oktober 2022 direkt auf die Erdgaskosten auswirken. Weiter belastet die Erhöhung der bestehenden Bilanzierungsumlage zeitgleich den Gaspreis.

Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Diese wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasbeschaffungsumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.

Die Gasspeicherumlage nach §35e EnWG soll die Kosten für die weitere Befüllung der Erdgasspeicher in Deutschland mit refinanzieren.

Die Bilanzierungsumlage finanziert die Beschaffung von externer Regelenergie, um physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung von Erdgas im deutschen Erdgasnetz ausgleichen zu können (keine neue Umlage, aber zum 1. Oktober von 0,00 ct/kWh auf 0,57 ct/kWh erhöht).

Die Gasspeicherumlage ist ab 1. Oktober 2022 umzusetzen. Der Zeitraum, während dem die Umlage zu erheben ist, endet für die Gasspeicherumlage zum 31. März 2025. Die Höhe der Umlage wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BMWK und der Bundesnetzagentur:
https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/start.html

Wie hoch sind die neuen Umlagen?

Die Veröffentlichung der Gasspeicherumlage erfolgte am 18. August 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto). Die Höhe der festgelegten Gasspeicherumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Es kann also sein, dass sich Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.

Wie oft werden die Gaspreise für Endkunden geändert?

Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.

Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatliche Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, veränderlichen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.

Was können Kunden tun, um Ihre Energierechnung zu vermindern?

Der sorgsame Umgang mit Energie ist wichtiger als je zuvor und jede eingesparte Kilowattstunde hilft auch, die Situation im nächsten Winter positiv zu beeinflussen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattformen www.ganz-einfach-energiesparen.de oder www.energiewechsel.de helfen Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote (z. Bsp. www.bfee-online.de).

Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?

Es wird dringend empfohlen, die Höhe der monatlichen Abschläge zu prüfen und diese ggf. anzupassen. Bei den aktuellen Preisentwicklungen vermeiden Sie so eine hohe Nachzahlung im Rahmen der Jahresendabrechnung. Die Ewa wird Ihre Abschlagszahlung nicht automatisch zum 1. Oktober 2022 anpassen. Sie können selbstverständlich Ihren Abschlag bis Jahresende erhöhen:

- Online über den Link zu unserem Kundenportal

- per E-Mail an vertrieb@ewa-altenburg.de

- telefonisch unter 03447 866-444.

Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen kann.

Sollten Sie von sich aus den Abschlag in den letzten Wochen erhöht haben, dann wird auch diese angepasste Abschlagshöhe konstant bleiben. Mögliche Überzahlungen durch die Abschlagserhöhungen zahlen wir Ihnen in Form einer Gutschrift mit der nächsten Jahresrechnung selbstverständlich zurück.

Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Sie können eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen, so melden Sie sich zeitnah bei uns. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen. Ebenso sollten Sie rechtzeitig mit ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.


Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gern.

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