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Produktmerkmale
Preisinformationen
Produktmerkmale
Ewa Grundversorgung - der Flexible 1)
- Keine Erstlaufzeit
- Zweiwöchige Kündigungsfrist
Liefergebiet
Strom-Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Vertragsabschluss
jederzeit möglich
Kündigungsfrist
2 Wochen
Kundengruppe
Privatkunden
Preisblatt gültig ab 01.01.2023 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.07.2022 für die Grundversorgung (PDF)
Preisblatt gültig bis 30.06.2022 für die Grund- und Ersatzversorgung (PDF)
Preisblatt gültig ab 01.04. bis 31.05.2022 für die Grund- und Ersatzversorgung Neukunden (PDF)
Preisblatt gültig bis 31.03.2022 für die Grund- und Ersatzversorgung Neukunden (PDF)
Datenschutzinformation (PDF)
1) Die detaillierten Vertragsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Auftragsformular.
Preisinformationen
Ewa Grundversorgung - der Flexible
Ihre Preise
Grundversorgungstarif
ab 01.01.2023
Netto
Brutto
Arbeitspreis
43,700
52,00
Cent/kWh
Grundpreis
120,000
142,80
Euro/Jahr
Stromwandlersatz
33,000
39,27
Euro/Jahr
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Die Bruttopreise sind gerundet.
Weitere Informationen
Preisinformation
keine versteckten Kosten
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19 % enthalten.
Die Bruttopreise sind gerundet.
In den angegebenen Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer von 19 % enthalten.
Die Bruttopreise sind gerundet.
Vertragsbedingungen
Dieses Angebot gilt nur im Strom-Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH.
Für die Stromlieferung gilt die StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH.
Der Allgemeine Preis der Grundversorgung Strom gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Stromlieferung gilt die StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH.
Der Allgemeine Preis der Grundversorgung Strom gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden in Niederspannung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 in der jeweils geltenden Fassung.