Wichtige Information zur An- und Abmeldung der Energieversorgung
Grundlage hierfür bildet die Festlegung BK6-22-024 der BNetzA. Diese setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wechsel des Stromanbieters schneller und effizienter gestalten soll.
Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in energiewirtschaftlichen Prozessen, aber auch neue Herausforderungen für Sie als Mieter und Kunde der Ewa. An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, welche Änderungen in Zukunft dringend zu beachten sind.
Bei An- und Abmeldungen ist künftig sicherzustellen, dass Sie Ihren Einzug bereits 7 Tage vor dem Übergabetermin bei uns melden, gleiches gilt für die Abmeldung.
Eine nachträgliche oder rückwirkende An- bzw. Abmeldung ist nicht mehr zulässig.
Sie als Kunde sollten sicherstellen, dass Zählerstände beim Aus- und Einzug tagesgenau abgelesen und idealerweise mit dem Übergabeprotokoll umgehend an uns kommuniziert werden.
Die Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt zukünftig ausschließlich über die eindeutige Marktlokations-ID (MaLo-ID). Es handelt sich hierbei um eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sollte Ihnen die MaLo-ID nicht vorliegen, können Sie diese bei uns oder dem zuständigen Netzbetreiber erfragen. Ihre MaLo-ID finden Sie auch auf Ihrer Rechnung. Die Mitteilung der entsprechenden Zählernummer ist zusätzlich jedoch weiterhin möglich.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung:
Per Telefon: 03447 866-444
Per E-Mail: ewa@ewa-altenburg.de
Oder persönlich in unserer Geschäftsstelle in der Franz-Mehring-Straße 6 in Altenburg.
Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Martin Wenzel Uwe Pittroff
Geschäftsführer Prokurist
Altenburg, den 7. Mai 2025