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Besuch des Hallenbades nur mit „3-G“

Der Negativnachweis, Impfausweis oder die Genesenenbescheinigung müssen zusammen mit einem aktuell gültigen Lichtbildausweis am Einlass vorgezeigt werden.

 

Diese Testnachweise sind zulässig: 

  • Nachweis für Geimpfte: Impfausweis/EU COVID-19 Imperzertifikat/CovPass-App
  • Nachweis für Genesene: Nachweisdokument durch Hausarzt oder Gesundheitsamt (bis max. 6 Monate)
  • PCR Test:                                         darf nicht älter als 48 Stunden sein
  • Schnelltest von Teststationen:    darf nicht älter als 24 h sein.
  • Selbsttest zur Eigenanwendung: Durchführung vor Ort bei uns. Den Test können Sie entweder selbst mitbringen oder bei uns käuflich für 3,00 € erwerben. Bei Selbsttests vor Ort kann es an Tagen mit hohem Besucheraufkommen zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie, wenn möglich, sich vorab in einem Testzentrum testen zu lassen.
  • Für Schulkinder reicht es aus, wenn ein Nachweis der Schule über die regelmäßige Teilnahme an der Testung vorgelegt wird.
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres benötigen keinen Nachweis.

 

 

 

 

 

 

 

Altenburg. 18. Oktober 2021

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