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Parken am Altenburger Hallenbad ab sofort mit Parkscheibe und zeitlich begrenzt

Ab dem 1. Oktober 2019 führen wir eine Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz oberhalb des Hallenbades ein – eine notwendige Maßnahme um ausreichend Parkplätze für Hallenbadbesucher bereitzuhalten

Die 50 Parkplätze oberhalb des Hallenbades an der Teichpromenade 16 a in Altenburg werden zunehmend von Fremd- und Dauerparkern belegt und das Halteverbot an der Bushaltestelle wird oft missachtet. Wir möchten unseren Hallenbadbesuchern auch zukünftig ausreichend Parkplätze bieten und den Schulkindern einen sicheren Zugang zum Bad gewährleisten. Um dies zu garantieren, hat die Ewa als Eigentümerin und Betreiberin des Bades beschlossen, eine Parkscheibenregelung einzuführen.

Ab 1. Oktober 2019 ist für die kostenfreie Nutzung bis zu einer Stunde das Einlegen einer Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit gut sichtbar im Fahrzeug erforderlich.

Badbesucher können über den sogenannten „Rezeptionsdienst“ im Eingangsbereich des Hallenbades mit der Eingabe des Autokennzeichens in ein Terminal ihre Parkdauer für den aktuellen Besuchstag freischalten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bades unterstützen unsere Gäste selbstverständlich bei diesem Vorgang.

Die Überwachung der Parkscheibenregelung führt das Unternehmen fair parken durch. Mit qualifizierten Mitarbeitern sorgt fair parken dafür, dass die Parkplätze für die Besucher zur Verfügung stehen. Das flexible und transparente Konzept von fair parken setzt dabei auf die schrittweise Einführung der Parkscheibenpflicht im Oktober.

Um sicher zu stellen, dass alle Nutzer über die neue Parkplatzregelung informiert sind und Zeit haben, sich damit vertraut zu machen, beginnt ab 1. Oktober 2019 eine Informations- und Einführungskampagne: Gut sichtbar werden im ersten Schritt auf dem Gelände insgesamt 11 Hinweisschilder und 5 Schilder mit den AGB‘s angebracht sowie Schilder für Behindertenparkplätze mit Ausweis.

In der Einführungsphase bis zum 14. Oktober 2019 informieren fair parken-Mitarbeiter die Parkplatznutzer über die Hintergründe der Parkraumbewachung, verteilen Parkscheiben und weisen auf die neue Regelung hin. Ab dem 15. Oktober 2019 wird zwei Wochen lang für das Parken ohne Parkscheibe bzw. Überschreiten der zulässigen Parkdauer eine reduzierte Vertragsstrafe von 9,90 Euro fällig. Erst nach Ende der Einführungsphase gilt dann ab dem 29. Oktober 2019 bei Verstoß gegen die Parkordnung der vollständige Betrag in Höhe von 24,90 Euro.

Das Service-Team von fair parken ist telefonisch unter 0211 95 43 37 11 von Montag bis Samstag direkt zu erreichen. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter info@fairparken.com möglich. Auch die fair parken Mitarbeiter vor Ort – zu erkennen an ihrer blauen Dienstkleidung – sind Ansprechpartner für alle Rückfragen.

Wir möchten mit dieser Maßnahme dazu beitragen, dass unser Gäste des Hallenbades in unmittelbarer Nähe parken und den Besuch unbeschwert genießen können.

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