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Information zu Zählerplätzen im Stromverteilnetz der Ewa

Unter Punkt 7 „Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze“ werden alle Anforderungen an Zählerplätze beschrieben. Es wird auf die dafür gültige Norm VDE-AR-N 4101 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz“ verwiesen.

Dies bedeutet, dass vor einem Zählereinbau die o. g. Anforderungen erfüllt sein müssen. Die Bescheinigung für die Erfüllung erfolgt auf unserem Formular „Fertigmeldung / Antrag auf Inbetriebsetzung / Zählereinbau“, welches auf unserer Homepage www.ewa-altenburg.de zu finden ist und durch den eingetragenen Elektroinstallateur eingereicht wird.

Sollte vor Ort durch unseren Zählermonteur ein Zählerplatz vorgefunden werden der nicht den technischen Anschlussbedingungen entspricht, ist ein Zählereinbau nicht möglich.

Alle im Stromnetzgebiet der Ewa und der Mitnetz Strom GmbH (angrenzender und vorge-lagerter Verteilnetzbetreiber) im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur-betriebe sind davon im Jahr 2012 durch Informationsschreiben und Veranstaltungen informiert worden und werden Sie zu den gesetzlichen Anforderungen gerne beraten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Sicherheit unseres Personals und die der Benutzer der elektrischen Anlage höchste Priorität haben.

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