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Änderung der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ab diesem Zeitpunkt wird Ewa die technische Richtlinie „TAB Mitteldeutschland – Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom Juli 2012“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden. Gleichzeitig verliert die TAB 2007 Mitteldeutschland und die technische Richtlinie „Direkt- und Wandlermessungen“ ihre Gültigkeit.

Damit trägt die Ewa den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung um auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie zu gewährleisten.

Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o. g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.

Den vollständigen Wortlaut der TAB Mitteldeutschland 2012 (pdf-Dokument) finden Sie im Internet unter www.ewa-altenburg.de.

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