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Zahlung & Zahlungsschwierigkeiten

Zahlungsmöglichkeiten

 

Bequem durch Bankeinzug

Früher hieß es Bankeinzug – heute heißt es SEPA-Mandat. Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat ist für Sie die einfachste, kostengünstigste und bequemste Art der Zahlung.

Füllen Sie dafür bitte einfach das passende Formular aus und senden es uns unterschrieben zu. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Sepa-Lastschriftmandat der Ewa (Strom/Gas) (PDF)
Sepa-Lastschriftmandat der WABA (Wasser/Abwasser) (PDF)

Formular zur Auszahlung eines Guthabens Ewa (Strom/Gas) (PDF)
Formular zur Auszahlung eines Guthabens WABA (Wasser/Abwasser) (PDF)

Überweisung oder Dauerauftrag 

Sie können uns den Rechnungsbetrag auch auf unser Bankkonto überweisen oder bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die monatlichen Abschläge einrichten.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte stets Ihre Kundennummer an. Nur so können wir Ihre Zahlung auch korrekt zuordnen.

Empfänger:

Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH

IBAN:

DE47 8302 0086 0005 8111 12

BIC:

HYVEDEMM468

Kreditinstitut:

UniCredit Bank AG – HypoVereinsbank

 

Bareinzahlungen

In unserer Kasse - Öffnungszeiten siehe Startseite.                                                                                                                                                  Für die Bearbeitung von Bareinzahlungen pro Zahlungsvorgang entsteht eine Kostenpauschale von 3,00 (brutto).

 

Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

 

  • Einmaliger Zahlungsaufschub: Sie haben unerwartet Ausgaben und können daher einmal nicht Ihren Abschlag zahlen? Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen einmal einen Zahlungsaufschub gewähren.

  • Ratenzahlung: Sie haben mit Ihrer Jahresrechnung eine Nachzahlung erhalten, die Sie finanziell überlastet? Wir können gemeinsam einen für Sie passenden Ratenzahlungsplan erstellen.

  • Einbau eines Vorkassenzählers/Prepaymentzähler: Sie wollen einen besseren Überblick über Ihr Verbrauchsverhalten?    Die Grundidee des Vorkassenzählers ist das Kaufen von Energie, bevor sie konsumiert wird. Sie bestimmen selbst wie viel Strom Sie kaufen möchten. Ab 10 Euro ist jeder beliebige Betrag bis 150 Euro (Haushalt) und 250 Euro (Gewerbe) auf einen Chip-Schlüssel ladbar. So können keine neuen "Schulden" auflaufen und alte Forderungen in bequemen Raten abgezahlt werden.          Vorrausetzung: Sie müssen den Zugang zum Zählerplatz jederzeit sicherzustellen.

 

Rufen Sie uns an. Tel. 03447 866-444                                                                                                                                                          Gemeinsam ermitteln wir den ausstehenden Betrag und finden eine Lösung. 

 

Weitere Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten 

 

  • Öffentliche Hilfsangebote nutzen:

Schuldnerberatung
Leipziger Straße 8 in 04600 Altenburg 
Telefon 03447 51133-12
(Informationen zum Thüringer Härtefallfonds Energiearmut Haushalte (THEH) können dort eingeholt werden)
Thüringer Härtefallfonds Energiearmut Haushalte-Prozessschema (PDF)

  • Staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung nutzen:

Jobcenter Altenburger Land 
Fabrikstr. 30 in 04600 Altenburg

  • Energieberatungsdienste und Energieaudits

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energie-effizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste auf folgender Internetseite: www.bfee-online.de. Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofile und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

 

Drohende Strom- oder Gassperre ?

 

Wenn Sie nach Erhalt unserer Mahnungen weiterhin nicht zahlen,                                                                                                                    kann es unter Umständen auch zu einer Sperrung Ihres Strom- und Gaszählers kommen.                                                                        Die durch die Versorgungsunterbrechung entstehenden Kosten für die Sperrung in Höhe von 50,00 Euro und die Wiederinbetriebnahmekosten in Höhe von 59,50 Euro (brutto) sind zusätzlich zum übrigen Rückstand von Ihnen zu tragen.

Um eine Strom- und Gassperre mit Folgekosten zu verhindern, müssen sich Kunden mit ankündigenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei uns melden. Nur so haben wir die Möglichkeit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Darüber hinaus bieten Ämter, Sozialbehörden und öffentliche Einrichtungen Betroffenen Unterstützung und Beratung an.

 

Rechtlicher Hinweis nach § 19 Abs. 5 StromGVV bzw. § 19 Abs. 5 GasGVV: Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier: Abwendungsvereinbarung Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV / GasGVV (Musterformular) (PDF)

Um ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung zu erhalten, können Sie uns das Formular: Formular zur Anforderung eines Angebotes einer Abwendungsvereinbarung (PDF) ausgefüllt an folgende Anschrift zurücksenden: 

Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH, Franz-Mehring-Straße 6, 04600 Altenburg. 

Sie können das Formular auch eingescannt an folgende E-Mailadresse senden: Inkasso@ewa-altenburg.de.

 

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