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Ihre Einleitungsgebühr

Die Einleitungsgebühren werden nach der Menge der Abwässer, getrennt nach Schmutz- und Oberflächenflächenwasser, berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Für jeden m² befestigte und angeschlossene Grundstücksfläche werden jährlich 0,5 m³ Oberflächenwasser berechnet.

Schmutzwassergebühr    2,36 Euro/m³ Schmutzwasser
Schmutzwassergebühr ermäßigt   0,85 Euro/m³ Schmutzwasser
Oberflächenwassergebühr   1,71 Euro/m³ Oberflächenwasser
Beseitigungsgebühr   36,35 Euro/m³ Fäkalschlamm aus abflussloser Grube/ Grundstückskläranlage

 

Hinweis
Die oben genannten Gebühren für Wasser und Abwasser dienen nur zu Informationszwecken und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Die Abrechnungsgrundlage sind die einzelnen Satzungen der Stadt Altenburg.

Für die Aushändigung der vollständigen Satzungen der Stadt Altenburg sind Gebühren und Auslagen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Altenburg vom 20. Februar 1998 zu entrichten.

Über diesen Link: Satzungen Stadt Altenburg gelangen Sie auf die aktuellen Satzungen der Stadt Altenburg.

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