Bedingungen der Netznutzung des Stromnetzes der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Grundlage für die Netznutzung Strom im Versorgungsgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (nachfolgend Ewa) bilden die Vorgaben der Europäischen Union und der damit verbundenen Umsetzung in nationales Recht (EnWG vom 13.07.2005), gekoppelt mit der Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV) und der Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV) .
Ewa gewährleistet mit der Umsetzung des EnWG und den dazugehörigen Verordnungen eine objektive und diskriminierungsfreie Nutzung der Ewa-Netze. Jeder Stromanbieter kann Strom durch unsere Netze leiten, um seine Kunden zu versorgen.
Die Höhe des zu entrichtenden Netznutzungsentgeltes bemisst sich nach den Regelungen des EnWG und der Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV). Des weiteren sind bestehende gesetzliche Entgelte (z. B. nach dem seit 01.04.2002 eingeführten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKModG)), zu entrichten und teilweise in das Netznutzungsentgelt mit einzurechnen.
Eine Anpassung der Entgelte und Regelungen auf Grund von Marktentwicklungen, insbesondere bei Änderungen der Konditionen des vorgelagerten Netzbetreibers oder des Ordnungsrahmens, bleibt der Ewa vorbehalten.
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