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Franz-Mehring-Straße 6 04600 Altenburg Telefon: 03447 866-444 Telefax: 03447 866-109 |
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| Impressum |
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| Netzanschlüsse |
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| Bei den hier aufgeführten Informationen handelt es sich um Angaben zu den sogenannten Hausanschlüssen. |
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1. Formulare
Sie erhalten
- getrennte Antragsformulare für Strom, Erdgas und Wasser
- und ein Antragsformular für die Abwasserbeseitigung
Antragsformulare erhalten Sie
- im Kundenzentrum der Ewa, Franz-Mehring-Str. 6, im Fachbereich Fachbereich Technische Dienste/Netzvertrieb Hausanschlusswesen, Tel.: 03447 866-231, Fax: 866-149
- oder direkt hier bei "Zu den Formularen"
Der Antrag auf Netzanschluss für Strom/Gas gilt gleichzeitig als Netzanschlussvertrag.
Tipp: Bei der Umstellung von Öl und Kohle auf Gas werden seitens des Ewa-Netzes günstige Anschlussbedingungen berechnet.
Haben Sie spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Ansprechpartner
Beim Anschluss an das Fernwärmenetz setzen Sie sich ebenfalls mit dem Fachbereich Technische Dienste/Netzvertrieb Hausanschlusswesen in Verbindung:
Tel.: 03447 866-231
Fax: 03447 866-149
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2. Einreichung der Antragsformulare
Sie reichen die Antragsformulare für Strom, Gas und Wasser jeweils 2-fach
VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT und UNTERSCHRIEBEN
ein und fügen bitte folgende Pläne bei:
- Lageplan Grundstück mit Gebäude (Maßstab 1:100 oder 1:500) mit Kennzeichnung der geplanten Hauseinführung für die Versorgungsleitungen
- Grundriss von Keller- und Erdgeschoss mit Kennzeichnung: Hausanschlussraum, Heizungskeller, Standort Wasserzähler
- Katasterplan mit Kennzeichnung des Grundstückes und Nordpfeil
Für die Abwasserentsorgung reichen Sie bitte gleichzeitig das Antragsformular für die Abwasserbeseitigung mit beizufügenden Anlagen laut Formular unterer Abschnitt (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) ein.
Dann können alle Medien zeitgleich und schnell bearbeitet werden.
Ihre Antragsunterlagen geben Sie bitte im Kundenzentrum der Ewa, Franz-Mehring-Str. 6, im Fachbereich Technische Dienste/Netzvertrieb Hausanschlusswesen (Tel.: 03447 866-231, Fax: 866-149) ab.
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3. Abstimmung zur Art und Weise der Verlegung
Wir vereinbaren mit dem Grundstückseigentümer bzw. Planungsunternehmen einen Termin zu einer Beratung auf der Baustelle, an der unser Netzanschlussbearbeiter für Strom, Gas, Wasser und Abwasser teilnimmt. Dabei wird abgestimmt und festgelegt:
- Ort der Hauseinführung der einzelnen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Anordnung der Absperr- und Messeinrichtungen im Hausanschlussraum
- Trassenführung und Länge der einzelnen Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen
- Möglichkeit der Verlegung im gemeinsamen Graben
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4. Kostenangebot und Anschlussbestätigung
Mit den Festlegungen vor Ort wird ein Kostenangebot für die 3 Hausanschlüsse Strom, Gas und Wasser erstellt und Ihnen zugeschickt. Die Einzelkosten für Strom, Gas und Wasser sowie die Gesamtkosten sind ausgewiesen.
Für die Entsorgung des Abwassers Ihres Grundstückes wird entsprechend den besonderen Bedingungen eine Stellungnahme der Altenburger Städtischen Abwasserentsorgung (ASA) zu den Bedingungen und Möglichkeiten des Abwasseranschlusses übergeben.
Wenn die Möglichkeit einer Verlegung im gemeinsamen Graben besteht, werden niedrigere Kosten in Ansatz gebracht.
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5. Auftragserteilung zur Realisierung
Mit der Unterschrift auf dem Kostenangebot wird die Annahme durch Sie schriftlich bestätigt und der Auftrag zur Ausführung erteilt. Das bestätigte Angebot wird an die Ewa zurückgesandt. Für die Realisierung der Abwasserbeseitigungsanlage wird entsprechend den in der Stellungnahme der ASA vorgegebenen speziellen Bedingungen verfahren.
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6. Realisierung
Zwischen dem Bauherren bzw. Ingenieurbüro und der Ewa, Fachbereich Fachbereich Technische Dienste/Netzvertrieb Hausanschlusswesen (Tel.: 03447 866-231, Fax: 866-149), wird ein Termin für die Verlegung der Hausanschlussleitungen abgestimmt. Die Koordinierung der ausführenden Unternehmen für Tiefbau, Rohrbau und Kabelverlegung erfolgt durch die Ewa.
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7. Bezahlung
Unmittelbar nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten erhalten Sie eine Rechnung. Rechnungsbetrag, Bankverbindung, Kontonummer und Projektnummer gehen aus der Rechnung hervor. Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses erfolgt erst, wenn der Anschlussnehmer die Zahlung des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten geleistet hat.
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8. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für einen Netzanschluss an unser Elektrizitätsverteilnetz bzw. Gasverteilnetz sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV Stand 2010) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV Stand 2010). Mit der NAV und der NDAV werden die Allgemeinen Bedingungen geregelt, zu denen wir Sie an unser Elektrizitätsverteilnetz bzw. Gasverteilnnetz anschließen und den Anschluss zur Strom- bzw. Gasentnahme zur Verfügung stellen. Des Weiteren gelten die jeweiligen gültigen ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg zur NAV bzw. die ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg zur NDAV. Desweiteren gelten die Satzungen der Stadt Altenburg.
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