Bedingungen der Netznutzung des Erdgasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Grundlage für die Netznutzung Gas im Versorgungsgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (nachfolgend Ewa) bilden die Vorgaben der Europäischen Union und der damit verbundenen Umsetzung in nationales Recht (EnWG vom 13.07.2005), gekoppelt mit der Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV) und der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV) .
Ewa gewährleistet mit der Umsetzung des EnWG und den dazugehörigen Verordnungen eine objektive und diskriminierungsfreie Nutzung der Ewa-Netze. Jeder Gasanbieter kann Gas durch unsere Netze leiten, um seine Kunden zu versorgen.
Die Höhe des zu entrichtenden Netznutzungsentgeltes bemisst sich nach den Regelungen des EnWG und der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV).
Eine Anpassung der Entgelte und Regelungen auf Grund von Marktentwicklungen, insbesondere bei Änderungen der Konditionen des vorgelagerten Netzbetreibers oder des gesetzlichen Ordnungsrahmens, bleibt der Ewa vorbehalten.
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