Entsprechend dem am 12. März 2007 vom Deutschen Bundesrat verabschiedeten neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ist die Ewa verpflichtet, über die neuen Wasserhärtegrade des von ihr gelieferten Trinkwassers zu informieren.
Zukünftig gelten nach § 9 des Gesetzes drei – statt wie bisher vier – Wasserhärtegrade. Die neuen Bezeichnungen lauten weich, mittel und hart.
Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben in Millimol Calciumcarbonat pro Liter sind international gebräuchliche Angaben zum Härtegrad.
Die Wasserhärtegrade in den jeweils von der Ewa mit Trinkwasser versorgten Straßen finden Sie unter der Rubrik Versorgungsgebiete.