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Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung erfolgen durch die Stadt Altenburg, Eigenbetrieb Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg (WABA).
Die Ewa hat die Geschäftsbesorgung für den Bereich Trinkwasser übernommen und für den Abwasserbereich des Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetriebes Altenburg die kaufmännische Betriebsführung.
In unserem Kundenzentrum bzw. an unserem Service-Telefon erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen zur Trinkwasserversorgung bzw. zur Abwasserentsorgung.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu:
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Trinkwassergebühren
Erste Satzung zur Änderung und Ergänzung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) der Stadt Altenburg vom 17. Juni 2010
Aufgrund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 (ThürHHBegleitG 2006/2007) vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446), der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646), erlässt die Stadt Altenburg folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) der Stadt Altenburg vom 16.11.2005 (Altenburger Amtsblatt Nr. 47/2005 vom 16.11.2005), wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. In § 3 wird in Absatz 2 der Buchstabe c) eingefügt:
Ab dem 1. Februar 2010 beträgt die Grundgebühr bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
bis Qn 2,5 11,77 Euro/Monat
bis Qn 6,0 28,25 Euro/Monat
bis Qn 10,0 47,08 Euro/Monat
bis Qn 15,0 70,62 Euro/Monat
bei größeren Zählern je
weiterem m³/h Qn 4,71 Euro/Monat
2. In § 4 Abs. 3 wird ein neuer Punkt c) eingefügt:
Ab dem 01. Februar 2010 beträgt die Gebühr inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer 2,79 Euro je Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Diese Satzung tritt ab dem 01.02.2010 in Kraft.
Auszug aus der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) der Stadt Altenburg vom 16.11.2005:
§ 3 Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird grundsätzlich nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
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Abwassergebühren
2. Satzung zur Änderung und Ergänzung derBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Altenburg vom 3. Mai 2010
Aufgrund der §§ 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes über das Neue Kommunale Finanzwesen (ThürNKFG) vom 19. November 2008 (GVBl. S. 381), der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646), erlässt die Stadt Altenburg mit Genehmigung des Landratsamtes Altenburger Land, Rechtsaufsichtsbehörde vom 27. April 2010 (Az.: 092.ba/98/2010) folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Altenburg vom 16. Dezember 2005 (Altenburger Amtsblatt Nr. 51/2005 vom 21. Dezember 2005), zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Altenburg vom 13. Dezember 2006 (Altenburger Amtsblatt Nr. 51/2006 vom 20. Dezember 2006) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. § 12 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis
Qn 2,5 6,09 Euro/Monat
bis Qn 6,0 14,62 Euro/Monat
bis Qn 10,0 24,36 Euro/Monat
bis Qn 15,0 36,54 Euro/Monat
bei größeren Zählern
je weiterem m³/h Qn 2,44 Euro/Monat
2. In § 13 Abs. 1 werden die neuen Punkte g und h) eingefügt:
g) Ab dem 1. Februar 2010 beträgt die Gebühr 2,14 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser.
h) Ab dem 1. Februar 2010 beträgt die Gebühr 1,09 Euro je Kubikmeter
Oberflächenwasser.
§ 2
Diese Satzung tritt ab dem 1. Februar 2010 in Kraft.
Auszug aus der 1. Satzung zur Änderung und Ergänzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Altenburg vom 13. Dezember 2006; Stand: 01.01.2007
§ 12 Grundgebühr
(1) Die Grundgebühr wird bei anschließbaren Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
§ 13 Einleitungsgebühr
(1) Die Einleitungsgebühren werden nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer, getrennt nach Schmutz- und Oberflächenwasser, berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. ...
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(4) Für jeden m² befestigte und angeschlossene Grundstücksfläche werden jährlich 0,5 m³ Oberflächenwasser berechnet. ...
Für die Aushändigung der vollständigen Satzungen der Stadt Altenburg sind Gebühren und Auslagen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Altenburg vom 28. Juli 2005 zu entrichten.
Natürlich erhalten Sie die Satzungen auch im Ewa-Kundenzentrum Franz-Mehring-Straße 6.
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